Verkäufer
1. Foto
2. Originalausweis
3. Steuernummer
4. Fotokopie der Erdbebenversicherung
5. TR-ID-Nummer
Käufer
1. Foto
2. Originalausweis
3. Steuernummer
4. TR-ID-Nummer
Wenn der Antrag beim Grundbuchamt (mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen) vorbereitet wird, ist ein noch schnellerer Abschluss der Transaktionen möglich. Die bei Bewerbungen zu befolgenden Methoden, Dokumente und Verfahren sind wie folgt:
- Sie müssen den Antrag beim Grundbuchamt selbst oder über Ihren gesetzlich bevollmächtigten Vertreter stellen.
- Da es nach geltendem Recht nicht möglich ist, andere Dokumente als Personalausweis und Reisepass als Ausweisdokumente bei Grundbuchgeschäften zu verwenden, reichen Sie bitte von diesen Dokumenten das Original ein.
- Wenn mindestens eine der an der Transaktion beteiligten Parteien Analphabeten ist, bewerben Sie sich mit zwei Zeugen. Wenn die Person hörgeschädigt ist oder kein Türkisch spricht, bewerben Sie sich mit zwei Zeugen und einem vereidigten Übersetzer.
- Vollmachten, die bei Eigentumsurkundentransaktionen verwendet werden sollen, müssen in der erforderlichen Weise erstellt und mit Fotos versehen sein. (Foto kann nicht geheftet oder fotokopiert werden)
- Lesen Sie unbedingt die Dokumente, die Sie beim Grundbuchamt unterzeichnen werden. Wenn Sie Zweifel an etwas haben, das Dokument; Bitte unterschreiben Sie, nachdem Sie Ihre Zweifel durch ein Gespräch mit dem diensthabenden Beamten oder Manager ausgeräumt haben.
- Wenn es sich bei der Transaktionspartei um ein Unternehmen handelt, das dem türkischen Handelsgesetzbuch unterliegt, müssen Sie einen Antrag beim Handelsregisteramt stellen, in dem sich der Firmensitz befindet, zusammen mit der Autorisierungsbescheinigung und dem Unterschriftenrundschreiben, die Sie innerhalb des Jahres der Transaktion erhalten haben (im Original oder notariell beglaubigt). )..
- Bei allen Transaktionen müssen die Parteien der Transaktion T.R. sein. Als Nachweis reichen Sie bitte Ihre Identifikationsnummer und Ihre Steueridentifikationsnummer ein. Bei Transaktionen, an denen juristische Personen beteiligt sind, muss die Steuernummer des Unternehmens vom T.R. des autorisierten Unternehmensvertreters bereitgestellt werden. Bitte legen Sie Ihre Identifikationsnummer vor.
- Bei Transaktionen zur Übertragung des Eigentums an unbeweglichem Vermögen durch Vertrag reichen Sie ein Foto des Übertragenden und zwei Fotos des Erwerbers im Format 6x4 für die letzten sechs Monate ein, und wenn die Transaktion durch einen Bevollmächtigten durchgeführt wird, reichen Sie das Foto des Bevollmächtigten ein mit gleicher Qualität.
- Wenn Ihr Antrag die Eintragung der auf den Namen Ihres Verstorbenen eingetragenen Immobilie als Miteigentum auf den Namen seiner Erben betrifft und einer der Erben als Miteigentum (Miteigentum) eingetragen ist, müssen Sie den Erbschein vorlegen (Erbschaft), die vom Zivilgericht des Friedens erhalten wurde, zusammen mit den oben aufgeführten Dokumenten und auf Antrag aller Erben.
- Wenn Sie einen Antrag stellen, beispielsweise die Eintragung von auf Ihren Namen eingetragenen Immobilien, die Verteilung unter den Erben oder deren Übertragung an Dritte oder die Begründung dinglicher und persönlicher Rechte bei der Eintragung der Immobilie, zusätzlich zu Aus den oben genannten Unterlagen und einem Schreiben des Finanzamtes, in dem sich der letzte Wohnsitz des Verstorbenen befindet, geht hervor, dass keine Erbschafts- und Grunderwerbsteuerbürgschaft vorliegt. Sie müssen das Original vorlegen.
- Wenn Sie die Errichtung einer Grunddienstbarkeit für das Gebäude wünschen, werden Sie auf Ihrem grundstücksähnlichen Grundstück bauen; Ausweisdokumente der Eigentümer (Personalausweis/Reisepass), Steuer- und T.R.-Dokumente. Bitte reichen Sie den Bewirtschaftungsplan mit ID-Nummern, zwei Fotos, ein von der Gemeinde genehmigtes allgemeines Bauprojekt, das Stockwerk, in dem sich die unabhängigen Abschnitte befinden, die Nummer, ihre Ergänzungen (falls vorhanden) und eine notariell beglaubigte Liste der unabhängigen Abschnitte mit deren Grundstücken ein Aktien und Eigentümer (Werte können auch in diese Liste geschrieben werden).
- Wenn Sie das Eigentum an Ihrer Immobilie in eine Eigentumswohnung umwandeln möchten, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Katasterverwaltung stellen und gemäß der Registrierungsbenachrichtigung, die Sie von dort erhalten, die Art der Parzelle an die aktuelle Situation anpassen ( Typkorrektur) werden zusätzlich zu den in Absatz (J) genannten Dokumenten, wenn möglich, die Vorder- und Rückseitenfassaden des Gebäudes gezeigt. Bitte reichen Sie von der Gemeinde beglaubigte Fotos in der Größe von mindestens 13 x 18 cm und Baubenutzungsgenehmigungen ein alles unabhängige Abschnitte.
- Handelt es sich bei Ihrer Immobilie um eine Wohnimmobilie oder handelt es sich um eine Arbeitsimmobilie, auf der sich jedoch unabhängige Wohnabschnitte befinden, müssen Sie die obligatorische Erdbebenversicherungspolice (DASK) vorlegen.
Für den Verkauf erforderliche Dokumente
VERKÄUFER
- Urkunde oder Fotokopie
- 1 Bild
- Personalausweis + 1 Fotokopie
- T.R. Identifikationsnummer
- Steuerausweis (Original und 1 Fotokopie)
- Quittungen zur Grundsteuer
- Wohnadresse und Telefon
- Keine Schulden gegenüber dem Genossenschaftszertifikat
- Vollmacht zur Durchführung von Eigentumsurkundentransaktionen (im Namen des Immobilienmaklers)
KÄUFER
- 2 Bilder
- Personalausweis + 1 Fotokopie
- T.R. Identifikationsnummer
- Steuerausweis (Original und 1 Fotokopie)
- Wohnadresse und Telefon
- Vollmacht für die Durchführung von Eigentumsurkundentransaktionen
Verschiedene Details zu Transaktionen
Es ist notwendig, den Verkauf von Immobilien offiziell durchzuführen. Das bedeutet, dass die Parteien den amtlich vorbereiteten Vertrag vor dem Grundbuchbeamten unterzeichnen.
Der Sachbearbeiter prüft die eingereichten Unterlagen und berechnet, wenn er keine rechtlichen Einwände sieht, die Gebühren auf der Grundlage des gemeldeten Verkaufswertes und stellt die erforderlichen Quittungen aus. Nach Zahlung der Gebühren wird die offizielle Kaufurkunde erstellt und im Beisein des Grundbuchdirektors verlesen und unterzeichnet. Ist eine der Parteien Analphabeten, erfolgt die Verlesung im Beisein zweier Zeugen, die Abnahme der Fingerabdrücke und die Abnahme der Zeugenaussagen.
In den oben genannten Fällen können die im Grundbuchamt tätigen Personen nicht als Zeugen fungieren. Zeugen und Dolmetscher müssen lesen und schreiben können, Berufung einlegen können und volljährig sein. Nach der Unterzeichnung durch den Grundbuchdirektor erhält der rechtmäßige Eigentümer die Eigentumsurkunde und die Transaktion ist abgeschlossen.
Was ist ein Immobilienverkaufsversprechen?
Es handelt sich um einen Kaufversprechensvertrag, der die Zusagen und Verpflichtungen der Parteien gegenüber dem Grundbuchamt umfasst, wobei Käufer und Verkäufer einvernehmlich vereinbaren, die Immobilie zu einem von den Parteien festgelegten Preis zu verkaufen, und der Käufer den Kauf übernimmt Die Beurkundung dieser Immobilie und die Zahlung des Kaufpreises erfolgt durch Notare. Es handelt sich um einen Vorvertrag über den tatsächlichen Verkauf, der in der Zukunft erfolgen soll. Notare sind berechtigt, einen „Immobilienverkaufsversprechensvertrag“ auszustellen. Es gilt der notariell erstellte Kaufversprechensvertrag.
Es ist notwendig, dies in der Eigentumsurkunde zu vermerken. Der Käufer kann jedoch nicht einseitig verlangen, dass der tatsächliche Verkauf auf der Grundlage des Kaufversprechensvertrags erfolgt. An dieser Transaktion muss auch der Verkäufer beteiligt sein, andernfalls kann der Käufer die gerichtliche Eintragung in seinem Namen beantragen.
In der Eigentumsurkunde vermerkte Persönlichkeitsrechte können gegenüber Dritten geltend gemacht werden.
Die Rechte und Pflichten der Parteien sind im Vertrag klar dargelegt, so dass kein Anlass zum Zögern besteht, und der Preis der Immobilie sowie die Zahlungsweise sind im Vertrag angegeben.
Dem Vertrag sind Fotos der Parteien beizufügen und notariell zu besiegeln.
Auf Wunsch der Parteien können im Falle eines Rücktritts Strafklauseln vorgesehen werden.
Die Kommentierung kann fünf Jahre lang fortgesetzt werden. Nach fünf Jahren verliert es seine Wirkung und kann von Amts wegen eingeführt werden. Wenn jedoch der Verkaufsversprechensvermerk auf der Immobilie die 5-Jahres-Frist überschritten hat und kein Verkauf an den Begünstigten des Verkaufsversprechens erfolgt ist, auf Antrag des Eigentümers der Immobilie, ohne die Zustimmung des Eigentümers einzuholen Begünstigter des Verkaufsversprechens. Sobald die Gebühren eingezogen sind, wird die Vermerkung der Immobilie von Amts wegen gelöscht. Das Verkaufsversprechen sowie die Abgabe des Kommentars sind dem Begünstigten mitzuteilen.